Auktion: 591 / Day Sale am 07.06.2025 in München button next Lot 190

 

190
Julian Opie
Jack and Suzanne Walking, 2007.
Doppelseitiger LED-Monolith
Schätzpreis: € 30.000 - 40.000
+
Jack and Suzanne Walking. 2007.
Doppelseitiger LED-Monolith.
188 x 113 x 29 cm (74 x 44,4 x 11,4 in). Sockel: 146 x 62,5 cm (57,4 x 24,6 in).
[KA].

• Sofortige Wiedererkennung: Julian Opies menschliche Figuren in Bewegung gehören zu seinen ikonischsten und beliebtesten Motiven.
• Zu seinen LED-Skulpturen gehörend, bietet die Arbeit "Jack and Suzanne Walking" ein innovatives Kunsterlebnis, nicht nur als statisches Objekt, sondern als lebendige, dynamische Darstellung.
• Teilnahme an der documenta 8 in Kassel 1987.
• Werke des Künstlers befinden sich in bedeutenden Sammlungen wie der Tate Modern, London, dem Museum of Modern Art, New York, und dem Stedelijk Museum, Amsterdam
.

PROVENIENZ: Galerie Krobath, Wien.
Firmensammlung Deutschland (vom Vorgenannten erworben).

LITERATUR: https://www.julianopie.com/sculpture/2007/jack-and-suzanne-walking (hier mit den falschen Maßen 118 x 113 x 62 cm).

Aufrufzeit: 07.06.2025 - ca. 16.00 h +/- 20 Min.




 

Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Julian Opie "Jack and Suzanne Walking"
Dieses Objekt wird regelbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.

Berechnung der Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 19 % erhoben.

Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.

Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.

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