168
Jean Fautrier
Le godet, 1953.
Öl und Mischtechnik auf Papier auf Leinwand auf...
Schätzpreis: € 50.000 - 70.000
Le godet. 1953.
Öl und Mischtechnik auf Papier auf Leinwand aufgezogen.
Rechts unten signiert und datiert. Verso betitelt. 33 x 41,3 cm (12,9 x 16,2 in).
• Aus der Sammlung von Dominique Aury, der langjährigen Freundin und Mitarbeiterin des Herausgebers der Nouvelle Revue Française, Jean Paulhan, der ein enger Freund des Künstlers war.
• Magische Anziehungskraft von Material und Materie: Fautrier entwickelt das Motiv fast als Relief.
• Jean Fautrier kann ebenso wie Jean Dubuffet als "Materialmaler" bezeichnet werden und zählt mit ihm zu den Begründern des Informel.
• Umfassende Retrospektiven seines Oeuvres fanden 2014 im National Museum of Art, Osaka/Japan, 2017 im Kunstmuseum Winterthur und 2018 im Musée d'Art Moderne de la Ville de Paris, statt.
• Weitere Gemälde dieser Zeit befinden sich u. a. im Musée des Beaux-Arts, Lyon, im Musée d'Art Moderne de Paris und in der Menil Collection, Houston, Texas/USA.
PROVENIENZ: Collection Dominique Aury, Paris.
Privatsammlung Süddeutschland (seit 2014, seitdem in Familienbesitz).
LITERATUR: Marie-José Lefort, Fautrier. Catalogue raisonné de l’œuvre peint, Paris 2023, WVZ-Nr. 725 m. Farbabb. S.405.
- -
Palma Bucarelli, Jean Fautrier. pittura e materia, Mailand 1960, Nr. 218 (m. SW-Abb S. 328).
"Wenn du nach Paris zurückkommst, werde ich dich auf eine Kostprobe zu Fautrier führen. (Er ist seit Braque der einzige Künstler, der die Materie des Bildes versteht und weiß, wie man damit umgehen muss)"
Jean Paulhan in einem Brief an Francis Ponge, 1943
Aufrufzeit: 07.06.2025 - ca. 15.30 h +/- 20 Min.
Öl und Mischtechnik auf Papier auf Leinwand aufgezogen.
Rechts unten signiert und datiert. Verso betitelt. 33 x 41,3 cm (12,9 x 16,2 in).
• Aus der Sammlung von Dominique Aury, der langjährigen Freundin und Mitarbeiterin des Herausgebers der Nouvelle Revue Française, Jean Paulhan, der ein enger Freund des Künstlers war.
• Magische Anziehungskraft von Material und Materie: Fautrier entwickelt das Motiv fast als Relief.
• Jean Fautrier kann ebenso wie Jean Dubuffet als "Materialmaler" bezeichnet werden und zählt mit ihm zu den Begründern des Informel.
• Umfassende Retrospektiven seines Oeuvres fanden 2014 im National Museum of Art, Osaka/Japan, 2017 im Kunstmuseum Winterthur und 2018 im Musée d'Art Moderne de la Ville de Paris, statt.
• Weitere Gemälde dieser Zeit befinden sich u. a. im Musée des Beaux-Arts, Lyon, im Musée d'Art Moderne de Paris und in der Menil Collection, Houston, Texas/USA.
PROVENIENZ: Collection Dominique Aury, Paris.
Privatsammlung Süddeutschland (seit 2014, seitdem in Familienbesitz).
LITERATUR: Marie-José Lefort, Fautrier. Catalogue raisonné de l’œuvre peint, Paris 2023, WVZ-Nr. 725 m. Farbabb. S.405.
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Palma Bucarelli, Jean Fautrier. pittura e materia, Mailand 1960, Nr. 218 (m. SW-Abb S. 328).
"Wenn du nach Paris zurückkommst, werde ich dich auf eine Kostprobe zu Fautrier führen. (Er ist seit Braque der einzige Künstler, der die Materie des Bildes versteht und weiß, wie man damit umgehen muss)"
Jean Paulhan in einem Brief an Francis Ponge, 1943
Aufrufzeit: 07.06.2025 - ca. 15.30 h +/- 20 Min.
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Jean Fautrier
Le godet, 1953.
Öl und Mischtechnik auf Papier auf Leinwand auf...
Schätzpreis: € 50.000 - 70.000
Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Jean Fautrier "Le godet"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % erhoben.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
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Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
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Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
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Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % erhoben.
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weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
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Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
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