Auktion: 591 / Day Sale am 07.06.2025 in München button next Lot 180

 

180
Donald Judd
Untitled, 1992/93.
Zwei Blatt Farbholzschnitte
Schätzpreis: € 20.000 - 30.000
+
Untitled. 1992/93.
Zwei Blatt Farbholzschnitte.
Jeweils verso signiert und nummeriert. Aus einer Auflage von 30 Exemplaren. Auf festem Japanpapier. 59 x 79 cm (23,2 x 31,1 in), blattgroß.
Zwei Blätter aus der Folge "Untitled", 1992/93.
Gedruckt von Tadashi Toda, Kyoto, und herausgegeben von Creative Works Editions, Osaka, Japan. [EH].

• Donald Judd ist einer der Hauptvertreter der amerikanischen Minimal Art.
• Judds Holzschnitte gelten neben seinem dreidimensionalen Schaffen als gänzlich eigenständige, faszinierende Formulierungen seiner Auffassung von Form, Symmetrie und Farbe.
• Aufgrund der außergewöhnlichen Farbwirkung auf dem Echizen Kozo Papier von malerischer Wirkung und haptisch reizvoller Oberflächenbeschaffenheit
.

PROVENIENZ: Privatsammlung Süddeutschland.

LITERATUR: www.arspublicata.com, Donald Judd. prints and works in editions, WVZ-Nr. 263 und 264.
Mariette Josephus Jitta, Jörg Schellmann, Donald Judd. Prints and works in editions, Den Haag/Köln 1993, WVZ-Nr 234, 235, S. 106 m. Abb.
- -
Sotheby's, New York, Contemporary Prints, 6.11.1999, Los 1130 (davon 2 Blätter).

Aufrufzeit: 07.06.2025 - ca. 15.46 h +/- 20 Min.




 

Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Donald Judd "Untitled"
Dieses Objekt wird regelbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.

Berechnung der Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % erhoben.

Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.

Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.

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