Lexikon
Kunstgewerbe

Unter Kunstgewerbe, auch angewandte oder Werkkunst genannt, versteht man die handwerkliche, maschinelle oder industrielle Herstellung von Produkten mit künstlerischem Anspruch. Bei kunstgewerblichen Erzeugnissen handelt es sich vorwiegend um dekorative Gebrauchs- und Schmuckgegenstände. Diese unterscheiden sich vor allem in ihrer Gebundenheit an Gerät und Material von der freien Kunst. Die Übergänge vom Kunstgewerbe zum Kunsthandwerk sind hingegen fließend.

Das Kunstgewerbe ist in seinen Ausprägungen breit gefächert. So zählen unter anderem Schmiedearbeiten aus verschiedensten Metallen, Schnitzereien aus Holz, Elfenbein oder Horn sowie Erzeugnisse aus Glas, Leder, Porzellan, Textilien und Keramik zum Kunstgewerbe. Darüber hinaus kann auch Buchkunst, Mobiliar und Raumkunst als Kunstgewerbe gelten.

Das Kunstgewerbe entstand aus dem Handwerk in enger Anlehnung an die freie Kunst. Der stetige Verlust von Kenntnissen handwerklicher Traditionen durch die Industrialisierung im 19. Jahrhundert bedeutete auch eine Bedrohung für das Weiterbestehen des Kunstgewerbes. Dieser Gefahr wirkten beispielsweise K. F. Schinkel und G. Semper sowie W. Morris und J. Ruskin entgegen.

Auch Museen für Kunstgewerbe entstanden erstmals gegen Mitte des 19. Jahrhunderts. Während in diesen Einrichtungen heute vorwiegend kunstgewerbliches Anschauungsmaterial unterschiedlicher thematischer Bereiche präsentiert wird, lag das Hauptgewicht zur Entstehungszeit des Kunstgewerbes vorrangig auf der handwerklichen Ausbildung und Schulung. Einen Aufschwung verzeichnete das Kunstgewerbe wieder im Jugendstil um 1900. Auch der Deutsche Werkbund und die Bauhaus-Bewegung trugen dazu bei, dem modernen Kunstgewerbe mit materialgerechten und zweckmäßigen Formen zum Aufschwung zu verhelfen.