Auktion: 553 / Contemporary Day Sale am 07.06.2024 in München Lot 110


110
Victor Vasarely
Ohne Titel, ca. 1970.
Mischtechnik. Lack auf Aluminium
Schätzpreis: € 30.000 - 40.000
+
Ohne Titel. ca. 1970.
Mischtechnik. Lack auf Aluminium.
Rechts unten signiert und bezeichnet "Ais [für Aix-en-Provence] #73 ES 126". 100 x 100 cm (39,3 x 39,3 in). [AW].

• Energiereiche und reduzierte Aluminiumarbeit von besonderer Ausstrahlungskraft je nach Lichteinfall.
• Optische Phänomene und kinetische Effekte erzeugt Victor Vasarely durch seinen eigenen Kanon an konstruktiv-geometrischen Abstraktionen.
• Mitbegründer und einer der wichtigsten Vertreter der Op-Art.
• Zwischen 1955 und 1968 viermalige Teilnahme an der documenta in Kassel
.

Mit einer Fotoexpertise (in Kopie) von Pierre Vasarely, Fondation Vasarely, Aix-en-Provence, Universalvermächtnisnehmer und Inhaber moralischen Rechts Victor Vasarelys, ausgestellt im Juli 2007.

PROVENIENZ: Privatsammlung Süddeutschland.
Terra Antiqua Fine Asian Art & Antiques, Basel.
Privatsammlung Schweiz.

LITERATUR: Hampel Kunstauktionen, München, 68. Auktion, 7./8.12.2007, Los 361 (m. Abb. S. 97).

Aufrufzeit: 07.06.2024 - ca. 13.44 h +/- 20 Min.





Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Victor Vasarely "Ohne Titel"
Dieses Objekt wird differenzbesteuert, zuzüglich einer Einfuhrumsatzabgabe in Höhe von 7 % (Ersparnis von etwa 5 % im Vergleich zur Regelbesteuerung) oder regelbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.

Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.

Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.

Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.

Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.

Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.