106
Agostino Bonalumi
Blu, 1973.
Acryl auf strukturierter Leinwand (tela estrofl...
Schätzpreis: € 30.000 - 40.000
106
Agostino Bonalumi
Blu, 1973.
Acryl auf strukturierter Leinwand (tela estrofl...
Schätzpreis: € 30.000 - 40.000
Agostino Bonalumi
1935 - 2013
Blu. 1973.
Acryl auf strukturierter Leinwand (tela estroflessa).
Verso auf der Leinwand signiert und datiert. 65,2 x 50 cm (25,6 x 19,6 in). [KA].
• Dynamisches Monochromwerk zwischen Malerei und Objekt: intensives Blau in präziser plastischer Ausformung.
• Aus der zentralen Schaffensphase der frühen 1970er Jahre – Bonalumi stellt 1970 auf der Biennale von Venedig in einem Einzelraum aus.
• Mit seinen minimalistischen "Estroflessioni" sprengt Bonalumi die Grenzen des zweidimensionalen Tafelbildes.
• Faszinierendes Wechselspiel von Licht und Schatten, das die sinnliche Wirkung der Farbe steigert.
• Weitere Werke des Künstlers befinden sich in bedeutenden Sammlungen, darunter die Fondazione Solomon R. Guggenheim, Venedig, das Historische Archiv für zeitgenössische Kunst der Biennale von Venedig sowie das Walker Art Center, Minneapolis.
Mit einer Fotoexpertise des Archivio Bonalumi, Mailand, von 1999. Die Arbeit ist dort unter der Archivnummer 73-019 verzeichnet.
PROVENIENZ: Privatsammlung (um 1973 direkt vom Künstler erworben).
Privatsammlung Süddeutschland (seit 2011, Sotheby's).
LITERATUR: Fabrizio Bonalumi, Marco Megeguzzo, Agostino Bonalumi. Catalogo ragionato, Tomo secondo, 1950-2013, Mailand 2015, WVZ-Nr. 567 (m. Abb.).
- -
Sotheby's, Mailand, Arte moderna e contemporanea, 23.11.2011, Los 131, m. Abb. (verso auf dem Keilrahmen mit einem Etikett).
Aufrufzeit: 13.06.2026 - ca. 13.08 h +/- 20 Min.
1935 - 2013
Blu. 1973.
Acryl auf strukturierter Leinwand (tela estroflessa).
Verso auf der Leinwand signiert und datiert. 65,2 x 50 cm (25,6 x 19,6 in). [KA].
• Dynamisches Monochromwerk zwischen Malerei und Objekt: intensives Blau in präziser plastischer Ausformung.
• Aus der zentralen Schaffensphase der frühen 1970er Jahre – Bonalumi stellt 1970 auf der Biennale von Venedig in einem Einzelraum aus.
• Mit seinen minimalistischen "Estroflessioni" sprengt Bonalumi die Grenzen des zweidimensionalen Tafelbildes.
• Faszinierendes Wechselspiel von Licht und Schatten, das die sinnliche Wirkung der Farbe steigert.
• Weitere Werke des Künstlers befinden sich in bedeutenden Sammlungen, darunter die Fondazione Solomon R. Guggenheim, Venedig, das Historische Archiv für zeitgenössische Kunst der Biennale von Venedig sowie das Walker Art Center, Minneapolis.
Mit einer Fotoexpertise des Archivio Bonalumi, Mailand, von 1999. Die Arbeit ist dort unter der Archivnummer 73-019 verzeichnet.
PROVENIENZ: Privatsammlung (um 1973 direkt vom Künstler erworben).
Privatsammlung Süddeutschland (seit 2011, Sotheby's).
LITERATUR: Fabrizio Bonalumi, Marco Megeguzzo, Agostino Bonalumi. Catalogo ragionato, Tomo secondo, 1950-2013, Mailand 2015, WVZ-Nr. 567 (m. Abb.).
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Sotheby's, Mailand, Arte moderna e contemporanea, 23.11.2011, Los 131, m. Abb. (verso auf dem Keilrahmen mit einem Etikett).
Aufrufzeit: 13.06.2026 - ca. 13.08 h +/- 20 Min.
Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Agostino Bonalumi "Blu"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 2.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 34 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 2.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 29 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 2.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 2.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 29 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 2.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 23 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 2.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % erhoben.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 2.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 34 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 2.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 29 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 2.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 2.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 29 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 2.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 23 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 2.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % erhoben.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
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