Rückseite
230
Karl Horst Hödicke
Blowing the Whistle, 2009.
Kunstharz auf Leinwand
Schätzpreis: € 18.000 - 24.000
230
Karl Horst Hödicke
Blowing the Whistle, 2009.
Kunstharz auf Leinwand
Schätzpreis: € 18.000 - 24.000
Karl Horst Hödicke
1938 - 2024
Blowing the Whistle. 2009.
Kunstharz auf Leinwand.
Verso auf der Leinwand signiert, datiert und betitelt sowie mit den Maßangaben bezeichnet. 150,4 x 190 cm (59,2 x 74,8 in). [KA].
• Großformatige Arbeit von intellektueller Durchdringung, Humor und gestischer Unmittelbarkeit.
• In der Ausstellung "Connemara", benannt nach Hödickes langjährigem westirischen Rückzugsort, in der Raab Galerie in Berlin gezeigt.
• Zum ersten Mal auf dem internationalen Auktionsmarkt angeboten (Quelle: artprice.com).
• 2020 widmet die Pinakothek der Moderne, München, dem Künstler eine umfassende Retrospektive, die anschließend im PalaisPopulaire, Berlin, gezeigt wird.
• Werke Hödickes befinden sich in bedeutenden internationalen Museumssammlungen, darunter das Walker Art Center, Minneapolis, die Pinakothek der Moderne, München, der Hamburger Bahnhof, Berlin, sowie das Museum of Modern Art, New York.
PROVENIENZ: Raab Galerie, Berlin.
Privatsammlung Nordrhein-Westfalen (2009 vom Vorgenannten erworben).
AUSSTELLUNG: Connemara, Raab Galerie, Berlin, 13.4.-22.5.2010.
Aufrufzeit: 13.06.2026 - ca. 15.53 h +/- 20 Min.
1938 - 2024
Blowing the Whistle. 2009.
Kunstharz auf Leinwand.
Verso auf der Leinwand signiert, datiert und betitelt sowie mit den Maßangaben bezeichnet. 150,4 x 190 cm (59,2 x 74,8 in). [KA].
• Großformatige Arbeit von intellektueller Durchdringung, Humor und gestischer Unmittelbarkeit.
• In der Ausstellung "Connemara", benannt nach Hödickes langjährigem westirischen Rückzugsort, in der Raab Galerie in Berlin gezeigt.
• Zum ersten Mal auf dem internationalen Auktionsmarkt angeboten (Quelle: artprice.com).
• 2020 widmet die Pinakothek der Moderne, München, dem Künstler eine umfassende Retrospektive, die anschließend im PalaisPopulaire, Berlin, gezeigt wird.
• Werke Hödickes befinden sich in bedeutenden internationalen Museumssammlungen, darunter das Walker Art Center, Minneapolis, die Pinakothek der Moderne, München, der Hamburger Bahnhof, Berlin, sowie das Museum of Modern Art, New York.
PROVENIENZ: Raab Galerie, Berlin.
Privatsammlung Nordrhein-Westfalen (2009 vom Vorgenannten erworben).
AUSSTELLUNG: Connemara, Raab Galerie, Berlin, 13.4.-22.5.2010.
Aufrufzeit: 13.06.2026 - ca. 15.53 h +/- 20 Min.
Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Karl Horst Hödicke "Blowing the Whistle"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 2.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 34 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 2.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 29 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 2.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 2.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 29 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 2.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 23 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 2.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % erhoben.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 2.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 34 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 2.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 29 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 2.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 2.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 29 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 2.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 23 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 2.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % erhoben.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
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