Auktion: 548 / Contemporary Art Day Sale am 08.12.2023 in München Lot 128

 

128
Alexander Calder
Sweet peas, 1975.
Gouache und Tusche
Schätzpreis: € 40.000 - 60.000
+
Sweet peas. 1975.
Gouache und Tusche.
Rechts unten signiert und datiert. Verso handschriftlich bezeichnet "Sweet Peas" und "14 6 81". Auf Velin von Canson (mit dem Trockenstempel). 110 x 74,5 cm (43,3 x 29,3 in), Blattgröße. [EH].

• Alexander Calder ist einer der bedeutendsten Bildhauer des 20. Jahrhunderts.
• In seiner Gouache übersetzt er die Bewegung im Raum in Linie und Fläche auf Papier.
• Sein Werk ist sehr vielfältig: 1975 gestaltet er auch das erste BMW Art Car.
• Alexander Calder war 1955 Teilnehmer der documenta 1 sowie ebenso auf den beiden documenta-Ausstellungen 1959 und 1964 vertreten
.

PROVENIENZ: Galerie Maeght, Zürich (verso mit dem Etikett).
Privatsammlung Basel.
Privatsammlung Baden-Württemberg.

Aufrufzeit: 08.12.2023 - ca. 13.37 h +/- 20 Min.




 

Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Alexander Calder "Sweet peas"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.

Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.

Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.

Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.

Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.

Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.