Auktion: 548 / Contemporary Art Day Sale am 08.12.2023 in München Lot 167

 

167
Raymond Hains
SAFFA, 1970.
Holz, bemalt, Schleifpapier
Schätzpreis: € 20.000 - 30.000
+
SAFFA. 1970.
Holz, bemalt, Schleifpapier.
Verso signiert, datiert und betitelt. 99 x 42 x 13,5 cm (38,9 x 16,5 x 5,3 in).
[AR].

• Frühe Arbeit aus der berühmten Streichhölzer-Serie des künstlerischen Pioniers des 20. Jahrhunderts.
• 1960 unterzeichnet er gemeinsam mit Künstlern wie Arman, Yves Klein und Jean Tinguely das erste Manifest des Nouveau Réalisme.
• Teilnahme an der documenta in Kassel in den Jahren 1968 und 1997 sowie postum 2017 in der Hauptausstellung der Biennale von Venedig vertreten.
• Weitere Arbeiten dieser Werkgruppe befinden sich in internationalen Sammlungen, u. a. im Museum of Modern Art, New York, dem Musée d'Art Moderne et d'Art Contemporain, Nizza, dem Museu Coleção Berardo, Lissabon, und dem Museum Ludwig, Köln
.

PROVENIENZ: Galerie Lara Vincy, Paris (verso m. Etikett).
Firmensammlung Ahlers AG, Herford (2011 vom Vorgenannten erworben).

AUSSTELLUNG: François Dufrêne, Raymond Hains. Une amitié entre l'art et les mots. Freundschaft zwischen Kunst und Wort, Passage de Retz, Paris, 5.12.2011-15.1.2012 (nicht im Katalog).

Aufrufzeit: 08.12.2023 - ca. 14.29 h +/- 20 Min.

"SAFFA" ist ein frühes Beispiel für Hains' ikonische Serie von überdimensionierten Streichholzheften, mit der er Mitte der 1960er Jahre beginnt und die er Anfang der 2000er Jahre wieder aufgreift. Der Titel ist das Akronym einer italienischen Tabakfirma. Von einem Zimmermann nach seinen Anweisungen hergestellt, fordern Hains' Streichhölzer den Begriff der Autorenschaft heraus. Mit der Idee des Readymades spielend, bewegen sich die Werke zwischen Humor und Ernsthaftigkeit, ästhetischem Anspruch und Dinglichkeit.



 

Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Raymond Hains "SAFFA"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.

Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.

Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.

Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.

Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.

Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.