108
Emil Schumacher
Action barbare, 1955.
Öl auf Leinwand
Schätzpreis: € 40.000 - 60.000
Action barbare. 1955.
Öl auf Leinwand.
Links unten signiert und datiert. Verso signiert, datiert, betitelt und bezeichnet sowie mit Richtungspfeil. Auf dem Keilrahmen signiert und mit Künstleradresse. 96 x 115 cm (37,7 x 45,2 in).
• Farblich außerordentlich vielfältiges Werk im Œuvre des Künstlers.
• Schumacher befreit die Farbe von der Form und die Linie vom gegenständlichen Motiv.
• Weitere Werke aus den 1950er Jahren sind heute Teil bedeutender musealer Sammlungen, u. a. des Metropolitan Museum of Art in New York, der Hamburger Kunsthalle und der Kunsthalle Karlsruhe.
Die Arbeit ist im Archiv von Dr. Ulrich Schumacher unter der Nummer "0/3.978" registriert.
PROVENIENZ: Sammlung Bernhard Minetti, Berlin.
Privatsammlung Baden-Württemberg.
Privatsammlung Süddeutschland.
Privatsammlung Baden-Württemberg.
AUSSTELLUNG: IX. premio Lissone. Lissone, Internazionale per la pittura, 1955, ohne Nr., Abb. S. 58 (auf dem Keilrahmen mit Etikett).
LITERATUR: Ernst Gerhard Güse, Emil Schumacher. Das Erlebnis des Unbekannten, Ostfildern 2012, S. 247.
Aufrufzeit: 08.12.2023 - ca. 13.10 h +/- 20 Min.
Öl auf Leinwand.
Links unten signiert und datiert. Verso signiert, datiert, betitelt und bezeichnet sowie mit Richtungspfeil. Auf dem Keilrahmen signiert und mit Künstleradresse. 96 x 115 cm (37,7 x 45,2 in).
• Farblich außerordentlich vielfältiges Werk im Œuvre des Künstlers.
• Schumacher befreit die Farbe von der Form und die Linie vom gegenständlichen Motiv.
• Weitere Werke aus den 1950er Jahren sind heute Teil bedeutender musealer Sammlungen, u. a. des Metropolitan Museum of Art in New York, der Hamburger Kunsthalle und der Kunsthalle Karlsruhe.
Die Arbeit ist im Archiv von Dr. Ulrich Schumacher unter der Nummer "0/3.978" registriert.
PROVENIENZ: Sammlung Bernhard Minetti, Berlin.
Privatsammlung Baden-Württemberg.
Privatsammlung Süddeutschland.
Privatsammlung Baden-Württemberg.
AUSSTELLUNG: IX. premio Lissone. Lissone, Internazionale per la pittura, 1955, ohne Nr., Abb. S. 58 (auf dem Keilrahmen mit Etikett).
LITERATUR: Ernst Gerhard Güse, Emil Schumacher. Das Erlebnis des Unbekannten, Ostfildern 2012, S. 247.
Aufrufzeit: 08.12.2023 - ca. 13.10 h +/- 20 Min.
Ab 1950 findet ein radikaler Umbruch in Schumachers malerischem Œuvre statt, das sich zunehmend vom Gegenstand als Bildmotiv verabschiedet und sich für die Ausdruckskraft der Malerei selbst entscheidet. Dieser stilistische Wandel vollzieht sich vor dem Hintergrund eines Zeitstils, der von der französischen École de Paris, dem Tachismus und vom amerikanischen Action-Painting geprägt ist. Schumacher fügt dem eigentlichen Malmittel, der Farbe, Sand hinzu, um die größtmögliche Materialität zu erreichen. Durch die pastosen Malmittel wird der Dualismus von Grund und malerischer Form aufgehoben. Die Farbe wird in seinen Werken fassbar, nicht nur optisch, sondern auch haptisch erfahrbar. Die extrem pastose, lineare Malerei selbst kann sich dann auf die schon existierende räumliche Materialwirkung der Unterlage stützen. Schumachers Leinwände gewinnen an Plastizität. Wie auch das vorliegenden Werk deutlich macht, wird das Bild längst nicht mehr im Sinne der Renaissance als Fenster in eine fantasierte Wirklichkeit verstanden, stattdessen wird die Leinwand zum Träger von Materialität. [SM]
108
Emil Schumacher
Action barbare, 1955.
Öl auf Leinwand
Schätzpreis: € 40.000 - 60.000
Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Emil Schumacher "Action barbare"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.

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