Auktion: 548 / Contemporary Art Day Sale am 08.12.2023 in München Lot 150

 

150
Fritz Winter
Spiegelung, 1964.
Öl auf Leinwand
Schätzpreis: € 20.000 - 30.000
+
Spiegelung. 1964.
Öl auf Leinwand.
Rechts unten signiert und datiert. Verso erneut signiert, datiert sowie betitelt. 60 x 70 cm (23,6 x 27,5 in). [AW].

• Äußerst vielschichtige Komposition in harmonischem Kolorit.
• 2015 widmet die Pinakothek der Moderne, München, Fritz Winters Emanzipation und Dynamisierung der Farbe in der Malerei der 1960er Jahre eine eigene Ausstellung.
• Winter gilt seit seiner Beteiligung an der documenta I (1955) als einer der führenden Vertreter des deutschen Informel und der abstrakten Nachkriegsmoderne.
• Bereits seit den 1950er Jahren stellt Winter in den USA aus und ist dort u. a. in zwei Ausstellungen des Museum of Modern Art, New York, vertreten
.

Mit einer Expertise (in Kopie) von Frau Helga Gausling, Fritz-Winter-Haus Ahlen, vom 19. Juni 2009. Die Arbeit wurde in das Archiv des Fritz-Winter-Hauses aufgenommen.

PROVENIENZ: Privatsammlung Nordrhein-Westfalen.
Privatsammlung Baden-Württemberg (2009 vom Vorgenannten erworben).

LITERATUR: Ketterer Kunst, München, 358. Auktion, 24.10.2009, Los 802 (m. Farbabb.).

Aufrufzeit: 08.12.2023 - ca. 14.06 h +/- 20 Min.




 

Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Fritz Winter "Spiegelung"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.

Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.

Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.

Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.

Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.

Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.