Auktion: 548 / Contemporary Art Day Sale am 08.12.2023 in München Lot 210

 

210
Gerhard Richter
11 Nov. 1996 (Teil des verworfenen Abstrakten Bildes 802-4), 1996.
Öl auf Leinwand, fest auf Unterlagekarton aufge...
Schätzpreis: € 40.000 - 60.000
+
11 Nov. 1996 (Teil des verworfenen Abstrakten Bildes 802-4). 1996.
Öl auf Leinwand, fest auf Unterlagekarton aufgelegt.
Links unten auf dem Unterlagekarton signiert und datiert. Rechts unten monogrammiert. Verso bezeichnet "7". 28,7 x 17 cm (11,2 x 6,6 in). Unterlagekarton 42 x 29,7 cm (16,5 x 11,6 in).
[AW].

• Fragment des zerstörten Gemäldes "Abstraktes Bild" von 1994.
• Etwas bereits Geschaffenes wird zerstört, um Raum für eine ästhetische Neuschöpfung zu machen.
• Richters legendäre Rakelung führt zu eindrucksvollen Darstellungen des Verborgenen.
• Gerhard Richter zählt seit vielen Jahren zu den höchstbezahltesten, zeitgenössischen Künstlern der Welt
.

PROVENIENZ: Privatsammlung Norddeutschland.

LITERATUR: Vgl. das Online-Werkverzeichnis, WVZ-Nr. 802-4.
Hans-Ulrich Obrist (Hrsg.), Gerhard Richter. 100 Bilder, Ostfildern-Ruit 1996, o. S. (m. Farbabb.).

"Ich habe eben nicht ein ganz bestimmtes Bild vor Augen, sondern möchte am Ende ein Bild erhalten, das ich gar nicht geplant hatte. Also, diese Arbeitsmethode mit Willkür, Zufall, Einfall und Zerstörung lässt zwar einen bestimmten Bildtypus entstehen, aber nie ein vorherbestimmtes Bild. Das jeweilige Bild soll sich aus einer malerischen oder visuellen Logik entwickeln, sich wie zwangsläufig ergeben."
Gerhard Richter in einem Gespräch mit Interview 1990, 1990

Aufrufzeit: 08.12.2023 - ca. 15.26 h +/- 20 Min.




210
Gerhard Richter
11 Nov. 1996 (Teil des verworfenen Abstrakten Bildes 802-4), 1996.
Öl auf Leinwand, fest auf Unterlagekarton aufge...
Schätzpreis: € 40.000 - 60.000
+

 

Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Gerhard Richter "11 Nov. 1996 (Teil des verworfenen Abstrakten Bildes 802-4)"
Dieses Objekt wird differenzbesteuert, zuzüglich einer Einfuhrumsatzabgabe in Höhe von 7 % (Ersparnis von etwa 5 % im Vergleich zur Regelbesteuerung) oder regelbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.

Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.

Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.

Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.

Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.

Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.