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257
Emil Nolde
Regenbogen, Ca. 1907/08.
Aquarell
Schätzpreis: € 20.000 - 30.000
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257
Emil Nolde
Regenbogen, Ca. 1907/08.
Aquarell
Schätzpreis: € 20.000 - 30.000
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Emil Nolde
1867 - 1956

Regenbogen. Ca. 1907/08.
Aquarell.
Rechts unten signiert. Auf Velin. 32,4 x 47,9 cm (12,7 x 18,8 in), blattgroß.
[MH].

Emil Nolde nutzt die dunkle Farbpalette, um Stimmung und Atmosphäre einzufangen.
• Mit seinen emotionalen Landschaftsbildern gilt Emil Nolde als der größte Aquarellist des 20. Jahrhunderts.
• Von 1906 bis 1907 ist Nolde Mitglied der Künstlergemeinschaft "Brücke" und seit 1908 Mitglied der Berliner Secession
.

Mit einer schriftlichen Bestätigung der Stiftung Seebüll Ada und Emil Nolde vom 9. Mai 2025 (in Kopie). Das Werk ist dort unter der Nummer "Fr.A.2137" registriert und wird in ein künftiges Werkverzeichnis der Aquarelle und Zeichnungen von Emil Nolde aufgenommen. Wir danken der Stiftung Seebüll Ada und Emil Nolde für die freundliche Auskunft.

PROVENIENZ: Privatsammlung Bayern.
Dr. Max Stern, New York (1979 vom Vorgenannten erworben, Galerie Wolfgang Ketterer, München).
Privatsammlung New York (vom Vorgenannten erworben).
Privatsammlung New York (durch Erbschaft).

LITERATUR: Galerie Wolfgang Ketterer, München, 36. Auktion, 19.-25.11.1979, Los 1309 b (m. Abb.).

Aufrufzeit: 13.06.2026 - ca. 16.29 h +/- 20 Min.





Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Emil Nolde "Regenbogen"
Dieses Objekt wird regelbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.

Berechnung der Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 1.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 29 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 1.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 23 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 1.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % erhoben.

Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.

Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.

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